SB höher als der eigentliche Schaden

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VPower
Beiträge: 131
Registriert: Di 6. Feb 2018, 20:48

SB höher als der eigentliche Schaden

Beitrag von VPower »

Hallo,
wie ist das eigentlich, wenn die SB bei einem Mietwagen höher ist als der eigentliche Schaden? Angenommen es läuft auf einem Parkplatz einer gegen den Spiegel und das Glas fällt raus. Würde wahrscheinlich nur passieren, wenn es bereits angebrochen ist, aber so what...
Könnte man dann gegenüber der Autovermietung den eigentlichen Schaden begleichen plus vielleicht noch anfallende Verwaltungsgebühr oder wird die AV auf Abwicklung per Versicherung bestehen?

Grüße, VPower
Selfdriver

Beitrag von Selfdriver »

Deine Haftung ist beschränkt auf die Höhe der SB. Das heisst nicht, dass die AV jedesmal die volle SB in Rechnung stellen kann sondern nur den tatsächlichen Betrag.

Der Vermieter wird nicht auf die Abrechnung über den Versicherer bestehen, weil es diesen Vollkaskoversicherer nicht gibt. Die Autovermietungen haben keine Vollkasko für das Mietfahrzeug bei einem Versicherer abgeschlossen. Die gängigen Fahrzeuge sind ganz einfach Haftpflicht versichert, mehr nicht. Die bieten dir diese SB als Serviceleistung an. Deshalb heisst diese Leistung auch "Haftungsbeschränkung nach Art einer Vollkasko" Zugrunde liegt eine kaufmännische/wirtschaftliche Berechnung des Risikos der AV.
Msport
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Registriert: Mi 3. Jan 2018, 11:10

Beitrag von Msport »

Selfdriver hat geschrieben: Fr 9. Feb 2018, 00:08 Die gängigen Fahrzeuge sind ganz einfach Haftpflicht versichert, mehr nicht. Die bieten dir diese SB als Serviceleistung an. Deshalb heisst diese Leistung auch "Haftungsbeschränkung nach Art einer Vollkasko" Zugrunde liegt eine kaufmännische/wirtschaftliche Berechnung des Risikos der AV.

Weiss nicht, ob das wirklich so ist. Vermute dass die Autos grundsätzlich über eine Art Gruppen-VK versichert sind. Und die AV verkaufen halt noch weitere VK an die Mieter. Ist doch ideales Geschäftsmodell. Siehe als Beispiel Sunnycars, wo VK immer inkl. ist und trotzdem versucht jeder AV vor Ort dir dann noch eine VK zusätzlich zu verkaufen.
Selfdriver

Beitrag von Selfdriver »

Die ganz normalen Brot und Butter Autos sind nicht VK versichert. Das wäre wirtschaftlich nicht vertretbar.

Du musst da unterscheiden zwischen dem was die AV mit einem Versicherungsunternehmen abschliest und was sie dir anbietet. Die AV kann dir auch eine Haftungsbeschränkung anbieten ohne das Fahrzeug bei einem Versicherer versichert zu haben. Eine Vollkasko dürfen sie nicht anbieten, wenn sie nicht eine Vollkasko bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben. Denn Versicherungsprodukte darf die AV nur weiterverkaufen nicht jedoch ohne Rückversicherer anbieten. Um ein Versicherungsprodukt anzubieten, braucht man eine Zulassung als Versicherer bei der Bafin. Weshalb wir wieder beim Wort Haftungsbeschränkung (Haftungsbegrenzung) sind. Die Haftungsbeschränkung ist eine Serviceleistung der AV. Es steht ja auch immer da, "Haftungsbeschränkung nach Art einer Vollkasko" Bei diesem Produkt handelt es sich lediglich um eine Haftungsfreistellung und nicht um eine Versicherung. Steht bei jeder AV im Kleingedruckten.
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Motion
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Registriert: So 21. Jan 2018, 00:36

Beitrag von Motion »

Meiner Einschätzung nach gehen hier die Meinungen schon auseinander. Habe schon häufig gelesen, dass die AVs sehr wohl alle Fahrzeuge gleich VK versichern. Das Konstrukt der SB ist dann lediglich für die AV um Geld zu verdienen.
Nehmen wir mal an du fährst rückwärts und machst deine Stoßstange vom Mietwagen kaputt, kleine Delle mehr nicht, dann wird dir die AV sicherlich ordentlich was von der SB einbehalten. Aber ich glaube nicht das Sie den Schaden reparieren.
Wenn Du nämlich einen Totalschaden selber verursachst, dann könnten Sie dir doch eigentlich auch nur maximal die SB einbehalten? + du zahlst noch den gegnerischen Schaden
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wave
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Beitrag von wave »

Ist sicher zum Teil eine Wirtschaftlichkeitsrechnung dahinter, glaube aber die AVs erhalten auf die Versicherungen so einen massiven Rabatt, da können wir nur von träumen
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