Enterprise rent a car sent me a full cost of repair even after paying SB

Rechtsfragen und Antworten rund um den Mietwagen (ersetzen keinen Anwalt)
mr.X
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Re: Enterprise rent a car sent me a full cost of repair even after paying SB

Beitrag von mr.X »

Hi All,
thanks for the replies. These were my thoughts too. Waiting to hear back from the lawyer i contacted. Will update once i have something further.

regards
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kram
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Beitrag von kram »

Enterprise is really customer unfriendly as i can see here.
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Heating
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Beitrag von Heating »

mr.X hat geschrieben: Mo 21. Jan 2019, 12:42 Hi All,
thanks for the replies. These were my thoughts too. Waiting to hear back from the lawyer i contacted. Will update once i have something further.

regards
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Good Luck!!
Gebe bevorzugt mit allen BMW Modellen Gas, verachte aber keineswegs Audi oder Mercedes AMG.

:lol:
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Robert
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Beitrag von Robert »

Is there any feedback from the lawyer? what did he say?
Thanks for short update.
It's time to burn some Diesel
mr.X
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Beitrag von mr.X »

Hi Everyone,

I am yet to hear from my lawyer, i only gave him the power of attorney last Friday.


However, i replied to Enterprise on the 21st Jan saying they will hear from my lawyer. Turns out they were much faster than me. Today i received an email from their lawyer asking me to pay plus their lawyer's fee as well...now i'm really worried. here's the email i got today:

Sehr geehrter Herr X,

in vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass mich die Firma Enterprise Autovermietung Deutschland B.V. & Co. KG, Mergenthalerallee 35-37, 65760 Eschborn, mit der Wahrnehmung deren rechtlicher Interessen beauftragt hat.


Aus den mir über meine Mandantin überlassenen Unterlagen ist zu entnehmen, dass Sie mit Mietvertrag-Nr. 3H9817 bei meiner Mandantin ein Fahrzeug Typ Mercedes-Benz V, amtliches Kennzeichen WI-TE 8313, angemietet hatten. Gegenstand meiner Beauftragung ist ein Schadenereignis vom 14. September 2018. Nach der mir vorliegenden polizeilichen Ermittlungsakte wurde der Schaden durch Sie erst zwei Tage später gemeldet. Auf die vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung können Sie sich daher nicht berufen. Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen meiner Mandantin unter Aufzählungspunkt VII a. vermerkte Obliegenheit, bei jedem Unfall unverzüglich die Polizei hinzuzuziehen, hält einer rechtlichen Prüfung stand.


Hierzu ist vor dem Hintergrund der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 10.06.2009 – Az. XII ZR 19/08; BGH, Urt. v. 02.12.2009 – Az. XII ZR 117/08) zur sogenannten Polizeiklausel in Vermietungsbedingungen folgendes auszuführen:

Der Vermieter hat auch bei Unfällen ohne Personenschaden ein Interesse an der vollständigen Aufklärung des Unfallgeschehens und ist dabei auf die Mithilfe der Polizei angewiesen. Verursacht der Mieter den Unfall vorsätzlich, grob fahrlässig, alkohol- oder drogenbedingt, so wird seine Haftung nicht reduziert. Der Vermieter kann seinen gesamten Unfallschaden ersetzt verlangen. Die dazu erforderliche Aufklärung ist ihm aber ohne Zuziehung der Polizei selten möglich. Der Pkw befindet sich zum Unfallzeitpunkt in der alleinigen Obhut des Mieters. Der Unfallort kann weit entfernt vom Betriebssitz des Vermieters liegen, so dass auch die - im Vertrag vorgesehen - Benachrichtigung des Vermieters vom Unfall dessen Aufklärungsmöglichkeiten beschränkt. Der Vermieter ist auf die Arbeit der Polizei am Unfallort angewiesen, Unfallverursachung aufgrund alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit ist ohne Mitwirkung der Polizei kaum nachzuweisen. Werden Umstände, die die Haftungsreduzierung beseitigen (Alkohol, Drogen, vorsätzliche oder grob fahrlässige Unfallverursachung) nicht am Unfallort oder zumindest im engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum Unfall ermittelt, geht dies regelmäßig zum Nachteil des Vermieters.“



„Der Vermieter hat deshalb ein besonderes Interesse daran, dass die Entscheidung, ob eine polizeiliche Unfallaufnahme durchgeführt wird, von der Polizei selbst und nicht vom Mieter getroffen wird. Muss der Mieter die Polizei nicht hinzuziehen, scheidet eine Sachaufklärung von vornherein aus. Die Feststellung besonderer Umstände, die die Haftungsreduzierung ausschließen, ist dann nicht möglich. Muss der Mieter die Polizei benachrichtigen, wird er zwar den Unfall so schildern, dass ihm der Wegfall der Haftungsreduzierung nicht droht. Jedoch kann die Polizei durch geeignete Nachfragen und unter Einsatz ihrer Erfahrung das Vorbringen des Verursachers auf Plausibilität überprüfen und dann eine Entscheidung treffen, ob ein einfacher Sachschaden vorliegt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Polizei zur Unfallaufnahme erscheint, obwohl der Verursacher den Unfallhergang so geschildert hat, dass eine polizeiliche Unfallaufnahme zunächst nicht veranlasst schien. Jedenfalls ist es für den Vermieter günstiger, wenn die Polizei selbst entscheidet, ob sie den Unfall aufnimmt (BGH, Urt. v. 10.06.2009 – Az. XII ZR 19/08).

Damit ist höchstrichterlich festgestellt, dass die Frage, ob die Polizei zu einem Unfallereignis hinzugezogen wird oder nicht, nicht in der freien Disposition des Mieters liegen kann.

Hinzu kommt zudem, dass die Klausel allein durch ihre Existenz hilft, an der Aufklärung mitzuwirken. Sie hatten es in der Hand, entweder die Obliegenheit zu erfüllen oder sich über sie hinwegzusetzen, dann aber seine Haftungsfreiheit einzubüßen (BGH, Urt. v. 11.11.1981 – Az. VIII ZR 271/80 – NJW 1982, 167). Sie hatten sich für Letzteres entschieden, obwohl Sie die Pflicht, die Polizei hinzuzuziehen, selbst nur gering belastet hätte.

Die Rechtslage ist damit eindeutig und obergerichtlich gefestigt. Sie sind daher für den meiner Mandantin entstandenen Schaden vollumfänglich eintrittspflichtig. Gemäß dem vorliegenden Schadengutachten belaufen sich die Netto-Reparaturkosten am Fahrzeug meiner Mandantin auf einen Betrag in Höhe von 3.791,11 EUR. Das Grundhonorar des Gutachters beläuft sich auf einen Netto-Betrag in Höhe von 29,50 EUR. Hinzuzurechnen ist die vertraglich vereinbarte Bearbeitungspauschale in Höhe von 20,00 EUR, woraus sich ein Gesamtschaden in Höhe von 3.840,61 EUR netto errechnet. Abzüglich der bereits einbehaltenen Selbstbeteiligung in Höhe von 1.100,00 EUR verbleibt ein Forderungsbetrag in Höhe von 2.740,61 EUR.

Für das Fahrzeug bestand keine Vollkaskoversicherung. Meine Mandantin ist zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um eine vorläufige Scha­den­spe­zi­fi­zie­rung handelt. Bei Erhöhung des Schadens bleibt eine erneute Scha­de­nauf­ga­be vorbehalten.

Die Kos­ten meiner In­an­spruchnahme zur be­rech­tig­ten Rechts­ver­fol­gung sind als Verzugssch­aden meiner Man­dant­schaft eben­falls zu er­set­zen. Meine Mandantin hat Sie bereits angemahnt. Mit Emailschreiben vom 21. Januar 2019 lehnen Sie eine Zahlung ab.

Die Gesamtforderung meiner Mandantin setzt sich derzeit wie folgt zusammen:

Hauptforderung
2.740,61 EUR

Rechtsanwaltskosten, netto
1,3 Geschäftsgebühr (Wert: 2.740,61 EUR) §§13, 14, Nr. 2300 VV RVG
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV RVG
281,30 EUR

Gesamtforderung per 29.01.2019
3.021,91 EUR

zzgl. weiterer Zinsen in Höhe von 5,00%-Punkte über dem Basiszinssatz ab Datum dieses Schreibens

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um eine vorläufige Scha­den­spe­zi­fi­zie­rung handelt. Bei Erhöhung des Schadens bleibt eine erneute Scha­de­nauf­ga­be vorbehalten.

Für den Ausgleich der Gesamtforderung habe ich eine Frist bis zum 07. Februar 2019 notieren lassen.

Der Zahlung ist mein vorbenanntes Aktenzeichen (2673/18-AN) voranzustellen.

Sollte ich innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist keinen Ausgleich feststellen können, werde ich ohne neuerliches Ankündigungsschreiben der berechtigten Forderung meiner Mandantin gerichtliche Geltung verschaffen. Bedenken Sie, dass dadurch zusätzliche Kosten entstehen würden, die Sie dann ebenfalls zu tragen hätten.


Sofern Ihre wirtschaftliche Situation die Zahlung der Gesamtforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht zulässt, könnte Ihnen eine Teilzahlungsvereinbarung angeboten werden. Erforderlich wäre hierzu, dass Sie bis zum 05. Februar 2019 um Zusendung einer schriftlichen Raten-zahlungsvereinbarung bitten und diese bis zum 07. Februar 2019 unterschrieben zurückreichen.
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Heating
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Registriert: Fr 23. Mär 2018, 16:37

Beitrag von Heating »

Bis heute liegt noch überhaupt kein gültiges Gutachten vor. Also ist der schaden gar nicht gerichtsfest spezifiziert. Aber das wird dein Anwalt entsprechend beantworten @mr.X.
Gebe bevorzugt mit allen BMW Modellen Gas, verachte aber keineswegs Audi oder Mercedes AMG.

:lol:
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Mukki123
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Beitrag von Mukki123 »

Danke für den Post hier!
Leider muss mr.X da durch, aber er hilft vielen Usern, eine AV wie Enterprise in Zukunft zu meiden. Ich jedenfalls, werde mir da nicht mal mehr ein Angebot von denen anschauen.
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Hotcar
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Registriert: Do 24. Jan 2019, 08:31

Beitrag von Hotcar »

Da kann ich nur hoffen, dass der Rechtsanwalt von @mr.X diesem arroganten Anwalts schreiben mal was entgegenhaut. :mrgreen:
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Flyer2017
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Wohnort: Neustadt am Rübenberge

Beitrag von Flyer2017 »

Such an insolence. Hang in there!
mr.X
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Registriert: Do 27. Sep 2018, 15:16

Beitrag von mr.X »

Hi Everyone,

i had a discussion with my lawyer today, he told me the chances of winning are very low and risk is high. he further said that we can present our arguments in court but i cannot tell you if they will be in our favor. he honestly didn't seem very positive. Considering i don't have lawyer's insurance as well, i decided not to proceed further. If i ended it now with my lawyer the cost would've been 200...if i went along with the letter ping pongs and court cases, it would've been much more.

I decided to pay up, settle and forget about this. last month has been very frustrating. i don't have it in me to fight a court battle without knowing the outcome...that too completely out of pocket. it's not worth the stress.

Enterprise still gave me the deadline of 04.02.2019 to pay....their lawyer contacted me last week in addition to this deadline asking me to pay as according to him, i rejected the payment requested by Enterprise. I talked to Enterprise damage recovery unit just now, asking whom to pay as the 4th feb deadline was still there. i was told to pay directly to them and they'd get back to me about the lawyer's fee. i asked them to remove their lawyer's cost at least as i paid before the 4th Feb deadline.

Their lawyer in his letter also states that the repair cost might go up as this is just an estimate. i checked with Enterprise about this they told me 2740 is the max amount i have to pay and the case is closed.

So status till now:
- have paid enterprise 2740,61 euros. fuck that's alot :(
- will pay my lawyer the consulting fee....this will be 200 euro
- worst case: i end up paying their lawyer's fee of 281.03 euros as well...but well i'll know about this next week.

a huge dent on my pocket: either i pay 2940 or 3221 (worst case)

thanks a lot everyone who helped me throughout with their advice and words. it means a lot.
now i hope more and more people will read and become aware of this.

Kind Regards,
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