Schaden auf Hotelparkplatz

Rechtsfragen und Antworten rund um den Mietwagen (ersetzen keinen Anwalt)
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wave
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Registriert: Mo 15. Jan 2018, 22:30
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Schaden auf Hotelparkplatz

Beitrag von wave »

Habe vor kurzem mein Mietwagen (Opel Insignia von Europcar) auf einem hotelparkplatz abgestellt. Am nächsten Morgen war eine riesen Dalle vorne rechts über dem Rad, sogar die Grundierung war runter und das reine Blech zu sehen. Es haben sich auch weisse Farbpartikel auf dem dunklen Auto befunden, sodass höchstwahrscheinlich ein weisses Auto vorbei schrammte. Hatte das Schadensprotokoll erst mal nicht zur Hand, da ich nochmals nachsehen wollte ob das evtl. schon protokolliert war. War allerdings sehr verwundert, dass es mir am Tag zuvor nicht schon aufgefallen ist (Ja, ich bin bei der Übernahme nicht um das Auto gelaufen, was schon mal ein Fehler war :? )
Habe dann erst mal einen Kollegen angerufen, der das Protokoll hatte und der mir im Anschluss mitteilte, alles entspannt der Schaden ist bereits vermerkt. Somit war das erst mal geklärt.
Als ich den Schaden am Auto bemerkt habe, wurde mir aber auf einmal klar, dass ich gar nicht so recht weiß wie dann erst mal vorzugehen ist. Erst Polizeit rufen? Was sollen die dann machen außer festzustellen, dass eine Dalle drin ist? Das würde die AV bei der Rückgabe ja selbst sehen, dazu muss ich mir ja nichts von der Polizei protokollieren lassen :?:
Granty
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Registriert: Mo 29. Jan 2018, 17:15

Beitrag von Granty »

Nachdem man die Lackierung des Unfallverursachers noch feststellen kann, wäre die Beteiligung der Polizei in jedem Falle angebracht.
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Airman
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Registriert: Sa 6. Jan 2018, 10:34

Beitrag von Airman »

Was soll die machen, außer weiße Lackspuren feststellen?
Granty
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Registriert: Mo 29. Jan 2018, 17:15

Beitrag von Granty »

Die Lackspuren kannste untersuchen und zumindest schon mal den Fahrzeugtyp ermitteln. Dann sieht man schon mal weiter. Noch nie Krimi im Fernsehen gesehen?
Selfdriver

Beitrag von Selfdriver »

Granty hat geschrieben: Mi 31. Jan 2018, 07:57 Die Lackspuren kannste untersuchen und zumindest schon mal den Fahrzeugtyp ermitteln. Dann sieht man schon mal weiter. Noch nie Krimi im Fernsehen gesehen?
Genau für einen Parkrempler irgendwo auf einem Parkplatz ohne Personenschaden fährt unsere Polizei das komplette Programm auf. Lackuntersuchung, Fahrzeugabfrage beim KBA, Halterermittlung, Aufsuchen der Halter und Spurensicherung an verdächtigen Fahrzeugen usw.
Die nehmen das auf und 8 Wochen später kommt ein Brief, Ermittlungen eingestellt kein Täter ermittelbar. In den 8 Wochen liegt deine Anzeige in einen Eingangsstapel und staubt vor sich hin. Schon mal was von "Willkomen in der Realität" gehört. :D
Wenn da nicht ein Personenschaden oder ein Schaden in beträchtlicher finanieller Höhe vorliegt wird da gar nichts unternommen. Nicht dass sie nicht wollten aber das Personal hat unser Freund und Helfer gar nicht dazu.
Granty
Beiträge: 6
Registriert: Mo 29. Jan 2018, 17:15

Beitrag von Granty »

@selfdriver


Weiss jetzt nicht, ob hier nur die Schadenshöhe so ausschlaggebend ist. Immerhin geht es um Fahrerflucht und das wird strafrechtlich nicht als Bagatelle behandelt. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Selfdriver

Beitrag von Selfdriver »

@Granty
Stimmt, da gebe ich dir recht. Fahrerflucht ist kein Scherz da gehts ans eingemachte. Da ist kein Interesse vorhanden das zu verfolgen weil es wichtigere Dinge gibt als der Kratzer an einer Stoßstange. Kein Staatsanwalt setzt dafür seine knappen Ressourcen ein. Da musst du das Autokennzeichen des Schädigers schon mitliefern, dass da ein StA ernsthaft tätig wird.

Wie schon gesagt, nicht dass der StA nicht wollte, er hat einfach nicht die Kapazitäten und muss deshalb Prioritäten setzen. Und da fällt der Stoßstangenkratzer hinten runter.
Granty
Beiträge: 6
Registriert: Mo 29. Jan 2018, 17:15

Beitrag von Granty »

@selfdriver

Hast wohl schon recht, aber ist ja schon ein Ding. Da wird eigentlich jeder zur Fahrerflucht animiert. Einmal kurz umdrehen und checken, ob es jemand gesehen hat und dann ab um die Ecke. Staatsanwalt hat eh keine Kapazität.
Fahrerflucht finde ich gegenüber dem Geschädigten eine riesige Sauerei, gelinde ausgedrückt.
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Speedrider
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Registriert: Mo 25. Dez 2017, 11:33

Beitrag von Speedrider »

Selfdriver hat geschrieben: So 4. Feb 2018, 12:52 Da musst du das Autokennzeichen des Schädigers schon mitliefern, dass da ein StA ernsthaft tätig wird.

Bezweifle ob er selbst dann tätig wird. Wenn man so hört was heutzutage alles eingestellt wird, muss das Auto wohl schon einen Totalschaden haben, das hier was passiert. Das ärgerliche ist ja hier nur das du gegenüber der AV schuldig bist, die interessiert das leider gar nicht ob und wer Fahrerflucht gemacht hat.
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x-trem
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Registriert: Do 4. Jan 2018, 15:57

Beitrag von x-trem »

Also Fahrerflucht geht überhaupt nicht. Da kann sich keiner, der in Verantwortung ist, mit Kapazitätsgründen herausreden. Oder leben wir jetzt in einer Bananenrepublik?
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