ARWE insolvent

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Robert
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Registriert: Sa 24. Feb 2018, 19:45

ARWE insolvent

Beitrag von Robert »

Wie soeben erfahren ist die ARWE insolven (Danke für den Hinweis @Wincent ich mach direkt mal einen Thread auf)

Az.: IN 185/20
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In dem Verfahren über den Antrag d.

ARWE Mobility Holding GmbH, Lise-Meitner-Str. 4, 86156 Augsburg, vertreten durch den Geschäftsführer Feißt Ulrich, Kurländer Allee 37, 14055 Berlin
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 228921
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek PartGmbB, Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin, Gz.: RA Dr. Proske
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 20.03.2020 um 14:20 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Robert Hänel, Schießstättenstr. 15, 86159 Augsburg, Telefon: +49(821)2527270, Telefax: +49(821)2527251, Email: augsburg@anchor.eu.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.


Rechtsbehelfsbelehrung:


Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Augsburg
Am Alten Einlaß 1
86150 Augsburg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

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Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 20.03.2020


Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
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Thermoking
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Beitrag von Thermoking »

okay krass das hätte ich jetzt nicht gedacht :shock: :shock: :o :o
gibts denn überhaupt theoretisch noch wen anders der das auf die schnelle je übernehmen könnte?
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Robert
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Registriert: Sa 24. Feb 2018, 19:45

Beitrag von Robert »

machen jedenfalls eine Sanierung in Eigenverwaltung. Das wird nochmal für ein paar Monate helfen und sicherlich wird mit den Autovermietern nochmal kräftig nachverhandelt. Blöd ist allerdings nur, dass es zum jetzigen Zeitpunkt kommt. Wenn es gut läuft, dann steigt frühestens in 3 Wochen wieder etwas die Nachfrage nach Mietwagen.
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Patrick
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Beitrag von Patrick »

jetzt habe ich Hoffnung, dass vielleicht zukünftig die Mietwagen wieder besser durch eine andere Firma gereinigt werden :D
ist aber wirklich heftig in der aktuellen Situation und das hätte nicht nicht gedacht. Wobei die Arwe schon vorher angeschlagen sein muss, sonst wäre das nicht so schnell gekommen. Die machen ja auch noch mehr, außer AVen im Turnaroundmanagement unterstützen.
Die AVen werden sicherlich nur nach der Krise auch erst mal nicht mehr Geld haben und jetzt aktuell auch erst recht nicht.
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DEPU4711
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Beitrag von DEPU4711 »

Denke auf Grund der Regelung der Bundesregierung zur aktuellen Corona Krise könnte ARWE vllt doch noch einmal überleben ;)
Warum ich Mietwagen fahre?! Weil ich es kann :)
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2.1psi
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Beitrag von 2.1psi »

DEPU4711 hat geschrieben: Sa 21. Mär 2020, 22:39 Denke auf Grund der Regelung der Bundesregierung zur aktuellen Corona Krise könnte ARWE vllt doch noch einmal überleben ;)
Die könne ja Hilfen in beim Bund beantragen. Hätten vielleicht einfach den Betrieb einstellen und für Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen sollen, anstatt Betrieb weiterzuführen bis alle Liquidität aufgebraucht ist.
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DEPU4711
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Beitrag von DEPU4711 »

2.1psi hat geschrieben: So 22. Mär 2020, 08:41 Die könne ja Hilfen in beim Bund beantragen. Hätten vielleicht einfach den Betrieb einstellen und für Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen sollen, anstatt Betrieb weiterzuführen bis alle Liquidität aufgebraucht ist.
Wenn sie klug sind, werden sie den Antrag zurückziehen, die MA auf Kurzarbeit setzen und die staatlichen Hilfe beanspruchen. Dann könnte das schon wieder laufen. Vermutlich wird der Laden aber sowas von fertig sein, dass es besser ist gleich zu zusperren ...
Warum ich Mietwagen fahre?! Weil ich es kann :)
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Robert
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Registriert: Sa 24. Feb 2018, 19:45

Beitrag von Robert »

Dazu müsste man halt besser beurteilen können was in den anderen Sparten so los ist. möglicherweise macht man aber auch im Mietwagengeschäft ein dickes Minus. Dass die überall so präsent sind, hat sicher nur mit dem Preis zu tun.
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Thermoking
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Registriert: Mi 21. Feb 2018, 08:26

Beitrag von Thermoking »

Gibt noch CRS. glaube die sind doch auch schon an ein paar Flughäfen präsent?
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Robert
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Registriert: Sa 24. Feb 2018, 19:45

Beitrag von Robert »

In Stuttgart ist es sicher die ARWE am Flughafen. In Frankfurt glaube ich macht es teils auch CRS. Zumindest bilde ich mir ein von denen schon welche gesehen zu haben.
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