Autovermietung nutzt öffentliche Parkplätze / Straße
- wave
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Autovermietung nutzt öffentliche Parkplätze / Straße
Guten Abend in die Runde,
ich habe letztens mal beobachtet, dass beispielsweise Starcar oder auch Europcar an manchen Stationen die Transporter direkt am Straßenrand parkt.
Ist sowas eigentlich rechtlich in Ordnung? Ich hätte immer gedacht das eine Firma (kommerzielle Zwecke), ggf. sich selbst um einen Privatparkplatz kümmern muss und nicht einen öffentlichen Parkplatz dazu verwenden darf.
Siehe beispielsweise:
ich habe letztens mal beobachtet, dass beispielsweise Starcar oder auch Europcar an manchen Stationen die Transporter direkt am Straßenrand parkt.
Ist sowas eigentlich rechtlich in Ordnung? Ich hätte immer gedacht das eine Firma (kommerzielle Zwecke), ggf. sich selbst um einen Privatparkplatz kümmern muss und nicht einen öffentlichen Parkplatz dazu verwenden darf.
Siehe beispielsweise:
Wenn die Fahrzeuge zugelassen sind, dürfen sie auch im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden.
Für die Kunden muss man Parkplätze nachweisen, für die eigenen Fahrzeuge nicht.
Auf dem Bild:
Starcar Frankfurt, da gäbe es Parkplätze hinter dem Haus.
Für die Kunden muss man Parkplätze nachweisen, für die eigenen Fahrzeuge nicht.
Auf dem Bild:
Starcar Frankfurt, da gäbe es Parkplätze hinter dem Haus.
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Wäre wie wenn eine Autowerkstatt seine Kundenfahrzeuge am Strassenrand parken würde. Geht sicher nicht.Selfdriver hat geschrieben: ↑Mi 2. Mai 2018, 09:11 Wenn die Fahrzeuge zugelassen sind, dürfen sie auch im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden.
Für die Kunden muss man Parkplätze nachweisen, für die eigenen Fahrzeuge nicht.
Auf dem Bild:
Starcar Frankfurt, da gäbe es Parkplätze hinter dem Haus.
Hoppla den mittleren Satz nicht gelesen?Lucky hat geschrieben: ↑Mi 2. Mai 2018, 09:48Wäre wie wenn eine Autowerkstatt seine Kundenfahrzeuge am Strassenrand parken würde. Geht sicher nicht.Selfdriver hat geschrieben: ↑Mi 2. Mai 2018, 09:11 Wenn die Fahrzeuge zugelassen sind, dürfen sie auch im öffentlichen Verkehrsraum geparkt werden.
Für die Kunden muss man Parkplätze nachweisen, für die eigenen Fahrzeuge nicht.
Auf dem Bild:
Starcar Frankfurt, da gäbe es Parkplätze hinter dem Haus.
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Eigene Fahrzeuge darf der AV nur auf der Strasse parken, wenn die in Kürze von Kunden abgeholt werden. Sonst nicht. Ist aber natürlich schwer zu beweisen.Selfdriver hat geschrieben: ↑Mi 2. Mai 2018, 12:31
Für die Kunden muss man Parkplätze nachweisen, für die eigenen Fahrzeuge nicht.
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- DEPU4711
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So lange kein eingeschränktes Halteverbot oder eine Parkscheibenpflicht herrscht wird es da keine Probleme geben. Für den Kunden darf es sowieso zu keinem Problem kommen.
Bei Sixt in Freising etwa stehen die Fahrzeuge auf einem von Park Control überwachten Privatparkplatz. Hier wurden schon dem Kunden die 30€ Strafzettel von der Station überreicht mit dem Hinweis diese zu überweisen, ansonsten würde es noch eine Gebühr von Sixt on top geben...
Bei Sixt in Freising etwa stehen die Fahrzeuge auf einem von Park Control überwachten Privatparkplatz. Hier wurden schon dem Kunden die 30€ Strafzettel von der Station überreicht mit dem Hinweis diese zu überweisen, ansonsten würde es noch eine Gebühr von Sixt on top geben...
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Den Strafzettel würde ich sicher nicht annehmen. Was geht mich das an, wo die AV ihre Autos parkt?DEPU4711 hat geschrieben: ↑Sa 5. Mai 2018, 16:28 So lange kein eingeschränktes Halteverbot oder eine Parkscheibenpflicht herrscht wird es da keine Probleme geben. Für den Kunden darf es sowieso zu keinem Problem kommen.
Bei Sixt in Freising etwa stehen die Fahrzeuge auf einem von Park Control überwachten Privatparkplatz. Hier wurden schon dem Kunden die 30€ Strafzettel von der Station überreicht mit dem Hinweis diese zu überweisen, ansonsten würde es noch eine Gebühr von Sixt on top geben...
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- DEPU4711
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Geht darum, dass man dort als Kunde oft keine andere Möglichkeit hat, als das Fzg auf den Parkplatz des Supermarktes zu stellen, da dort Sixt Stellplätze hat. Sind diese aber voll, dann ist es notwendig die Fahrzeug normal dort abzustellen. Fehlt die Parkscheibe oder aber die Parkzeit ist bis zum Check-In abgelaufen, gibts es das Ticket. Dieses reicht die Station dann an den Kunden weiter ...12ender hat geschrieben: ↑Sa 5. Mai 2018, 19:01Den Strafzettel würde ich sicher nicht annehmen. Was geht mich das an, wo die AV ihre Autos parkt?DEPU4711 hat geschrieben: ↑Sa 5. Mai 2018, 16:28 So lange kein eingeschränktes Halteverbot oder eine Parkscheibenpflicht herrscht wird es da keine Probleme geben. Für den Kunden darf es sowieso zu keinem Problem kommen.
Bei Sixt in Freising etwa stehen die Fahrzeuge auf einem von Park Control überwachten Privatparkplatz. Hier wurden schon dem Kunden die 30€ Strafzettel von der Station überreicht mit dem Hinweis diese zu überweisen, ansonsten würde es noch eine Gebühr von Sixt on top geben...
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DEPU4711 hat geschrieben: ↑Sa 5. Mai 2018, 20:20
Geht darum, dass man dort als Kunde oft keine andere Möglichkeit hat, als das Fzg auf den Parkplatz des Supermarktes zu stellen, da dort Sixt Stellplätze hat. Sind diese aber voll, dann ist es notwendig die Fahrzeug normal dort abzustellen. Fehlt die Parkscheibe oder aber die Parkzeit ist bis zum Check-In abgelaufen, gibts es das Ticket. Dieses reicht die Station dann an den Kunden weiter ...
Ich würde in diesem Falle, wenn kein Parkplatz zur Verfügung steht, das Auto vor die Eingangstür von Sixt stellen und sagen, das sie das Fahrzeug doch bitte parken sollen, weil ich keinen Parkplatz finde. Das Ticket würde ich keinesfalls übernehmen. Hatte solche Fälle schon öfter im Ausland und war in Eile. Da habe ich es immer so gemacht und hat auch immer geklappt.
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- Robert
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Interessanter Artikel zu diesem Thema: http://www.general-anzeiger-bonn.de/bon ... 17065.html
Fakt ist jedenfalls: bei mir in der Nähe ist eine Buchinber Station. Regelmäßig stehen die Autos sonntags ab 18 Uhr sogar auf dem Gehweg. Das finde ich ein Unding.
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It's time to burn some Diesel