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Schaden nach der Rückgabe

Verfasst: Sa 30. Dez 2017, 09:16
von yester
Hallo!

ich habe keine große Erfahrung mit Mietwagen und gleich beim erstan Mal ist mir was blödes passiert.
Hatte ein Auto bei Enterprise gemietet und nach der Anmietung ausserhalb der Geschäftszeit nachts im Parkhaus am Flughafen abgestellt. Es wurde bei der Anmietung ein Übergabeprotokoll angefertigt und für mich war das soweit in Ordnung. Es gab aber bei der Rückgabe keinen Mitarbeiter der Vermietung der ein Protokoll angefertigt hätte, war ja ausserhlab Bürozeit. Habe Schlüssel in eine Box geworfen.

Am nächsten Tag erhielt ich eine Mail mit Foto mit einem Schaden an der Beifahrertür. Das Foto wurde gemacht, als meine MIete abgelaufen war. Es wurde mir in der Mail auch mitgeteilt, dass die Reparaturkosten 400€ betragen würden und von meiner Kreditkarte einbehalten werden.

Ich habe darauf hin denen mitgeteilt, dass ich nicht einverstanden wäre und bei der Rückgabe an der Beifahrertür kein Schaden war.

Was meint ihr, was ich da am besten mache?

Danke für jeden Hinweis.

Grüße

Re: Schaden nach der Rückgabe

Verfasst: Sa 6. Jan 2018, 13:24
von Joy
Also zunächst würde ich das keinesfalls so hinnehmen und die unter Fristsetzung die Vorlage einer Rechnung verlangen. Und dann mal bei der ADAC-Rechtsberatung anrufen, wenn du ADAC-Mitglied bist.

Re: Schaden nach der Rückgabe

Verfasst: Mo 8. Jan 2018, 17:23
von Goldy
Grundsätzlich ist es nie eine gute Idee, das Fahrzeug ausserhalb der geschäftszeiten abzugeben und den schlüssel nur in den Briefkasten zu werfen. Besser ist immer, sich das Übergabeprotokoll gleich vorort unterschreiben zu lassen und die geblockte Kaution mit Entblockungsbeleg zurückzuholen. Ich weiss, manchmal ist das schwierig umzusetzen, aber wie der Fall von @yester zeigt, ist der Ärger bei Rückgabe ausserhalb der Öffnungszeiten vorprogrammiert.

Re: Schaden nach der Rückgabe

Verfasst: Di 9. Jan 2018, 20:02
von sonne
Hatte auch mal den fehler gemacht mit ausserhalb der Geschäftszeiten. War aber durch ein Telefonat zu klären. Auch mein Rat, wenn immer möglich, die Rückgabe innerhalb der Geschäftszeiten erledigen!