Re: Sixt Reifen und Scheibenschutz
Verfasst: Do 26. Dez 2019, 17:26
Du haftest für Schäden, die schuldhaft verursacht werden.
Steinschläge oder Schäden am Reifen, welcher z B. verursacht wird durch einen Nagel, welcher auf der Strasse liegt ist ein nicht schuldhaft verursachter Schaden.
Bei diesen Schadenereignis haftest du nicht.
Sollte dir Sixt eine Rechnung für diesen Schaden senden, widersprichst du diesen mit entsprechenden Urteilen.
(Mieter haftet nicht für Schäden, die nicht schuldhaft verursacht werden).
Gerichtsurteile sind im Netz verfügbar. Diese fügst du dann Sixt im Anhang bei.
Anders sieht es aus, wenn der Steinschlag schuldhaft
verursacht wird. Auf der Strasse liegt Rollsplit. Geschwindigkeit ist auf 30km/h reduziert. Du fährst aber 50km/h und es entsteht ein Steinschlag. Dann würdest du haften.
Du fährst mit dem Auto ungünstig an einen Bordstein. Der Reifen wird beschädigt. Dann hattest du auch. Dies ist auch ein Schaden, der schuldhaft verursacht wurde.
Du fährst mit dem Mietwagen und der Reifen platzt.
Mietwagenfirma ist in der Beweispflicht, dass du den Schaden verursacht hast. Deswegen haftest du auch nicht, wenn du den Reifen nicht vorher beschädigt hast.
Steinschläge oder Schäden am Reifen, welcher z B. verursacht wird durch einen Nagel, welcher auf der Strasse liegt ist ein nicht schuldhaft verursachter Schaden.
Bei diesen Schadenereignis haftest du nicht.
Sollte dir Sixt eine Rechnung für diesen Schaden senden, widersprichst du diesen mit entsprechenden Urteilen.
(Mieter haftet nicht für Schäden, die nicht schuldhaft verursacht werden).
Gerichtsurteile sind im Netz verfügbar. Diese fügst du dann Sixt im Anhang bei.
Anders sieht es aus, wenn der Steinschlag schuldhaft
verursacht wird. Auf der Strasse liegt Rollsplit. Geschwindigkeit ist auf 30km/h reduziert. Du fährst aber 50km/h und es entsteht ein Steinschlag. Dann würdest du haften.
Du fährst mit dem Auto ungünstig an einen Bordstein. Der Reifen wird beschädigt. Dann hattest du auch. Dies ist auch ein Schaden, der schuldhaft verursacht wurde.
Du fährst mit dem Mietwagen und der Reifen platzt.
Mietwagenfirma ist in der Beweispflicht, dass du den Schaden verursacht hast. Deswegen haftest du auch nicht, wenn du den Reifen nicht vorher beschädigt hast.