Ich fürchte der Punkt geht an Sixt. Auch wenn es dazu leider keinerlei Hinweise der Station gab.Bei Fahrzeugen, die rein elektrisch betrieben werden, wird der jeweilige Ladezustand bei der Übergabe im Mietvertrag erfasst. Bei
Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter das Fahrzeug mit einem entsprechenden Ladezustand zurückzugeben. Wird das
Fahrzeug mit einem geringeren Ladezustand zurückgegeben, behält sich Sixt vor, dem Mieter für das Aufladen eine Gebühr
entsprechend der jeweils aktuellen Mietinformationen (einsehbar unter https://www.sixt.de/mietinformationen/#/ ) zu berechnen.
Aber zumindest bin ich das Upsell los, auch wenn das Laden genauso teuer war, dank Flughafenzuschlag.
Was die Luft im Reifen angeht: habe den mit gleichem Füllstand zurückgegeben da sollte ich safe sein